EEG-Umlage

Besonders stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren.

Die Envidatec GmbH ist seit Jahren darauf spezialisiert, Energiesparaudits in Unternehmen durchzuführen und kann somit die benötigten Dienstleistungen zur Vorbereitung der Zertifizierung für die EEG-Umlage übernehmen.

Die Begrenzung der EEG-Umlage wird durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt. Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten der betreffenden Unternehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Grundvoraussetzungen hierfür sind:

  • Die Stromintensität des Unternehmens muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen, hierfür müssen die Stromkosten und die Bruttowertschöpfung des letzten Jahres der BAFA dargelegt werden.
  • Das Unternehmen muss an einer Abnahmestelle mindestens 10 GWh/a Strom beziehen.
  • Der bezogene Strom muss unternehmensintern verbraucht werden, mit der EEG-Umlage belegt sein und darf nicht selbst produziert sein.

Unsere Dienstleistungen

Vorbereitung und ggf. Erstellung der notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung und Erstellung des Antrages. Dazu sind je nach Status des Unternehmens folgende Schritte notwendig:

  • Erfassung aller eingesetzten Energieträger: Systematische Erfassung der Energieströme und übersichtliche Dokumentation der Ergebnisse.
  • Analyse aller Energie verbrauchenden Anlagen: Messung und / oder Hochrechnung aller relevanten Verbraucher, sowie Schätzung kleinerer Verbraucher.
  • Bewertung der Einsparpotentiale: Die Potentiale nach wirtschaftlichen Aspekten und Umweltkriterien bewerten.

Für die Begrenzung des EEG-Strombezugs in 2011 muss der vollständige Antrag bis zum 30.06.2010 bei der BAFA eingegangen sein.