Korrektur und Vorbeugung

Die Unternehmensleitung muss Nichtkonformitäten ermitteln und in angemessener Weise und innerhalb einer festgelegten Frist behandeln sowie Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen.

Sie sollte einen Prozess für die praktische Handhabung von Nichtkonformitäten sowie Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen einführen, verwirklichen und aufrechterhalten. Die Unternehmensleitung sollte:

  • den Grund der Nichtkonformität ermitteln
  • angemessene Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • die notwendigen Maßnahmen einleiten, um eine Wiederholung der Nichtkonformität zu verhindern
  • jegliche relevante Dokumentation in Übereinstimmung mit gesetzlichen Fristen aufbewahren