Korrektur und Vorbeugung
Die Unternehmensleitung muss Nichtkonformitäten ermitteln und in angemessener Weise und innerhalb einer festgelegten Frist behandeln sowie Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen.
Sie sollte einen Prozess für die praktische Handhabung von Nichtkonformitäten sowie Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen einführen, verwirklichen und aufrechterhalten. Die Unternehmensleitung sollte:
- den Grund der Nichtkonformität ermitteln
- angemessene Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
- die notwendigen Maßnahmen einleiten, um eine Wiederholung der Nichtkonformität zu verhindern
- jegliche relevante Dokumentation in Übereinstimmung mit gesetzlichen Fristen aufbewahren





